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   BGH, 24.11.1989 - 3 StR 266/89   

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https://dejure.org/1989,4741
BGH, 24.11.1989 - 3 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,4741)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1989 - 3 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,4741)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1989 - 3 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,4741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in den Behauptungen, daß jemand "keine Kokainlieferungen" an den Angeklagten geleistet habe (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 16; hierzu Maatz NStZ 1992, 512, 517), daß ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse eines bestimmten Typs vorgelegen hätten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13), daß jemand Bargeld "von unter 250.000 DM zur Verfügung" gehabt (BGH StV 1992, 501) oder einen anderen "ganz oder teilweise zu Unrecht belastet" habe (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 4), keine hinreichend bestimmten Beweistatsachen gefunden.
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Die bloße Wiedergabe der von einem Zeugen erwarteten Wertungen oder Schlußfolgerungen kann die Behauptung der Tatsachen, an die sich die Bewertung möglicherweise knüpfen läßt, nicht ersetzen (vgl. BGHSt 37, 162, 164; 39, 251, 254; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4, 13, 31).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

    b) Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, kann die Revision nur dann begründen, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (vgl. BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; BGH, Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Daß die Zurückweisung des Beweisermittlungsantrags dabei in der Form der Bescheidung eines Beweisantrags erfolgte, ändert daran nichts (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; BGH, Beschl. vom 8. Oktober 1992 - 1 StR 440/92 m.w.Nachw.
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, begründet die Revision dann, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (BGH, Beschl. v. 14. Juli 1981 - 5 StR 343/81; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1992 - 1 StR 440/92; KG JR 1978, 473, 474).
  • BGH, 08.10.1992 - 1 StR 440/92

    Unterscheidung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag - Begründung

    Die Zurückweisung eines vom Tatgericht als Beweisantrag angesehenen Beweisermittlungsantrags begründet - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefallgestaltungen abgesehen - die Revision nur dann, wenn die Aufklärungspflicht verletzt ist (BGH, Beschluß vom 14. Juli 1991 - 5 StR 343/81; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; KG JR 1978, 473, 474).
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